I. Geltungsbereich

Grundlage aller unserer Verkäufe und Lieferungen einschließlich Beratung und Auskünften sind nachfolgende Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung gelten sie als angenommen.

Auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen, gelten entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers als ausgeschlossen.

Bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

Liefer- oder Qualitätsmanagementvereinbarungen ersetzen die nachstehenden Geschäftsbedingungen nicht und sind nur gültig, sofern sie von uns ausdrücklich anerkannt wurden. In den Fällen sich widersprechender Vereinbarungen gelten allein die nachstehenden Klauseln.

 

II. Vertragsinhalt

Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, Preise und sonstige vorvertragliche Mitteilungen sind freibleibend. Etwas anderes gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Informationen, Prospektinhalte, Merkblätter und anwendungstechnische Hinweise werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht Vertragsbestandteil. Sie sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnisse vermitteln. Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden werden nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam. Für Inhalt und Umfang eines Vertrages, der zum Gewerbebetrieb eines Unternehmers gehört, ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

Zur Angebotserstellung benötigen wir deutlich benannte und klar lesbare Zeichnungen, Skizzen und/oder DXF-Daten oder sonstige zur Verfügung stehende elektronische Daten, die in mm bemaßt sind, bzw. Musterteile.

Wir sind berechtigt, bei Auftragsausführung technische Änderungen vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder sich im Einzelfall im Interesse des Produkts als sachdienlich erweisen.

Wir behalten uns an Mustern, Angeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen körperlicher und unkörperlicher Art, auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir werden vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich machen.

Bei Fertigung oder Lieferung nach Zeichnungen, Mustern oder Angaben des Kunden haftet der Kunde für jede mögliche Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie etwaiger Gesetzesverletzungen.

III. Preise

Unsere Preise verstehen sich in Euro netto ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe dazu. Nebenkosten wie Verpackungskosten, Transportkosten, Versicherungsspesen, Zölle, Porti, etwaige Kosten des Bank- und Zahlungsverkehrs sind in den Preisen nicht enthalten, soweit die Parteien nichts abweichendes geregelt haben.

Bei Preisabsprachen gilt: Ist für die Lieferung oder Leistung nach Vertragsschluss ein Zeitraum von mehr als vier Monaten vereinbart, können wir gleichwohl die Preise berichtigen, wenn nachträglich die Lieferung oder Leistung durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben, Nebengebühren, Frachten oder deren Erhöhung oder andere gesetzliche Maßnahmen oder eine Änderung der Kostenfaktoren, wie Lohn- und Materialkosten, auf denen unsere Preise beruhen, mittelbar oder unmittelbar betroffen und verteuert wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sofern die Preiserhöhung aufgrund der genannten Umstände mehr als 10% des vereinbarten Preises übersteigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Sofern wir schriftlich einen Festpreis zugesagt haben, sind wir hieran gebunden.

Mehrkosten, die der Kunde durch nachträgliche Änderungswünsche verursacht, gehen zu  seinen Lasten; gleiches gilt für Mehrkosten, die durch einen verspäteten Abruf, nachträgliche Änderungen des Abrufs hinsichtlich Zeit und/oder Menge durch den Kunden verursacht werden. Maßgeblich für die Beurteilung der Mehrkosten ist  unsere Kalkulation.

IV. Lieferung

Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Falls wir ein schriftliches Angebot mit zeitlicher Bindung abgegeben haben, ist das Angebot maßgebend, sofern dieses fristgerecht angenommen worden ist.

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers; mit dem Verlassen unseres Werkes geht die Gefahr auf den Besteller über.

Die Liefertermine und die Lieferfristen sind gesondert schriftlicher Vereinbarung vorbehalten, sie setzen voraus, daß Inhalt und Umfang des Auftrages vollständig geklärt sind. Höhere Gewalt und sonstige unverschuldete Umstände (z. B. Streik, Aussperrung oder auch mangelnde Lieferbereitschaft unserer Vorlieferanten) verlängern die Lieferzeit angemessen. Entfallen die Leistungshindernisse nicht innerhalb angemessener Zeit, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz, soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben, ist ausgeschlossen. 

Geraten wir mit unserer Lieferung in Verzug, muss uns der Besteller eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, falls die Ware nicht bis zum Ablauf der Frist versandbereit gemeldet worden ist.

Bei eigenem Verzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind wir zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet.

Ist der Vertrag mit einem Unternehmer abgeschlossen, ist unsere Haftung jedoch auch bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt. In diesem Fall sind Schadenersatzansprüche bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern die Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht durch einen unserer Erfüllungsgehilfen erfolgt.

Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.

Wir sind zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

V. Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar 10 Tage nach Zugang der Rechnung rein netto. Hiervon abweichenden Zahlungsbedingungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können.

Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Rückstand oder tritt eine Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Kunden ein z.B. Nichteinlösung eines Schecks, können wir die gesamte noch bestehende Restschuld fällig stellen und für die noch offenstehenden Lieferungen Barzahlung bzw. Vorauskasse verlangen. Sonstige gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt.

Sofern nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, können wir die Leistung verweigern und dem Kunden eine angemessene Frist setzen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Kunden oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

VI. Eigentumsvorbehalt

Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn sich der Auftraggeber vertragswidrig verhält.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, sofern sie neuwertig ist.

Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.

Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Auftraggeber erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Auftraggebers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Auftraggeber tritt der Auftraggeber auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

VII. Gewährleistung

Bei berechtigter Mängelrüge beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Rücktritt vom Vertrag respektive Minderung oder Nacherfüllung.

Bei verzögerter, verweigerter oder mehrmalig misslungener Nacherfüllung bleibt das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des vereinbarten Preises unberührt.

Wir haften nicht für natürliche Abnutzung oder für Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten oder chemischer, physikalischer, elektromechanischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die in der Sphäre des Vertragspartners liegen. Für vom Auftraggeber beigestellte Produkte oder Leistungen übernehmen wir keinerlei Gewährleistung.

VIII. Haftung

Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, auch soweit vorstehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Vertragspartners stehen, werden mit Ausnahme von Körperschäden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, einen unserer gesetzlichen Vertreter oder einen unserer Erfüllungsgehilfen.

Für den Fall, dass der Vertrag zum Gewerbebetrieb eines Unternehmers gehört, ist unsere Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Schaden auf Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht durch einen unserer Erfüllungsgehilfen beruht.

Jegliche Haftung unsererseits für Schäden durch unsere Vertreter oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen übernehmen wir nur im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.

Wir haften nicht für Arbeiten unserer Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit den vereinbarten Lieferungen und Leistungen zusammenhängen oder soweit dieselben vom Vertragspartner direkt veranlasst sind.

Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen sind uns unverzüglich schriftlich zwecks Abstellung anzuzeigen, da anderenfalls keinerlei Rechte hieraus abgeleitet werden können.

Beratungen durch unser Personal oder durch von uns beauftragte Vertreter erfolgen unverbindlich. Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand unserer Erkenntnisse und Erfahrungen und werden nach bestem Wissen erteilt.

Haftungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden des Kunden, welche z. B. in Verbindung mit der Lieferung und dem Einbau unserer Waren entstehen, sofern nicht zwingend gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbeschränkungen entgegenstehen.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, auch für Wechsel- und Scheckklagen ist Nonnenhorn.

Der Vertrag unterliegt ausschl. dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechtes. Die Anwendung der Bestimmungen des UN-Übereinkommens über internationale Warenverträge (CISG) ist ausgeschlossen.

X. Datenspeicherung

Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Vertragspartner im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmäßig erscheint.

Der Schutz an uns übermittelter Daten erfolgt im Rahmen uns auferlegter gesetzlicher und vertraglicher Pflichten.

XI. Sonstiges

Unsere Planungsunterlagen und Angebote unterliegen dem Urheberrechtsschutz und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber zu Schadenersatzleistungen verpflichtet.

Grundsätzlich sind wir berechtigt, uns bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmer zu bedienen.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

In den letzten Jahren sind
die Kosten zur Qualitätsaufrechterhaltung erheblich gestiegen.

XII. Reklamationsbearbeitungsgebühren

Da die Qualität der
gelieferten Produkte in unserer Lieferperformance ein entscheidender Baustein
ist, müssen wir evtl. entstehende Kosten aus Reklamationen bei unseren
Zulieferern in Abzug bringen.

Folgende Werte kommen zum
Ansatz:

 – Sortierarbeit bzw. sonstiger Mehraufwand: 85,00€/h

-Reklamationsbearbeitungsgebühr: 65,00€

– Nacharbeitskosten: 70,00€/h